Wohnbaugenossenschaft Eisenbahner-Baugenossenschaft Kienburg-Olten
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Eisenbahner-Baugenossenschaft Kienburg-Olten

Die Eisenbahner-Baugenossenschaft Kienburg Olten besteht aus zwei Liegenschaften in Olten und einem Wohnblock in Dulliken. Der Rundbau und das Hochhaus im Meierhof befinden sich in Stadtnähe auf einer Anhöhe mit Sicht auf das ganze Niederamt. Das ruhige Wohnquartier am Waldrand mit seinem Spiel- und Begegnungsplatz in einem Obstgarten bietet Erholung für Familien mit Kindern sowie auch für junge und ältere Mieterinnen und Mieter. Alle 109 Wohnungen der beiden Liegenschaften sind renoviert und besitzen ein neues Bad. Im Rundbau wurden im Jahr 2018 sämtliche Küchen erneuert. Die Bus-Endstation „Meierhof“ Richtung Bahnhof Olten befindet sich in unmittelbarer Nähe. Die Liegenschaft Bodenacker 31 – 35 in Dulliken besteht aus 30 Wohnungen mit grossen, verglasten Balkonen. Im Jahre 2012 wurde eine umfassende Sanierung durchgeführt. Sämtliche Küchen, Bäder und Duschen sind erneuert und dem heutigen Standard angepasst worden. Zur Liegenschaft gehört eine Auto-Einstellhalle. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Bushaltestelle und ca. 5 Gehminuten entfernt liegt die SBB-Haltestelle Dulliken an der Linie Bern – Olten –Zürich. Das Ziel der EBGKO ist es, heutigen und zukünftigen Generationen in familienfreundlicher Umgebung ansprechenden und günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Übersicht
  • 139 Wohnungen
  • Eisenbahner-Baugenossenschaft Kienburg-Olten Verwaltung Im Meierhof 4 4600 Olten
  • Solothurn
  • Warteliste verfügbar
Kontakt
Mitgliedschafts-Anforderungen
  • Mitglied der Genossenschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche mindestens 2 Genossenschaftsanteile übernimmt. (Nennwert pro Anteil Fr. 100.--)
  • Personen, welche bei einem öffentlich rechtlichen Betrieb, insbesondere bei der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) angestellt sind, können bei der Aufnahme bevorzugt werden.
  • Die Aufnahme erfolgt aufgrund eines schriftlichen Beitrittsgesuches durch einen Vorstandsbeschluss. Der Vorstand beschließt endgültig über die Aufnahme und kann diese ohne Angabe von Gründen verweigern.
  • Mitglieder, die neue Wohnungen mieten möchten, müssen sich am Kapital der Genossenschaft beteiligen. Dazu müssen Wohnungsanteile übernommen werden, welche je nach grösse der Wohnungen abgestuft sind.
  • Ebenso müssen Mitglieder, welche Räumlichkeiten der Genossenschaften mieten, gemäss ihrem steuerbaren Einkommen abgestufte Pflichtdarlehen leisten.

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856 CHF
2,5 Zimmer 66 m2

Im Meierhof 4, 4600 Olten

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