Inserat nicht mehr aktiv: 1-Zimmer-Wohnung in HG55+ am Hönggerberg


CHF 719 /Mo

1,0 Zimmer

30.8 m2

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Miete CHF 719 /Mo
Zimmer 1,0
Fläche 30.8 m2
Adresse Am Börtli 6, 8049 Zürich ZH
Verfügbarkeit Einzug per 16.07.2024
Genossenschaft Allgemeine Baugenossenschaft Zürich ABZ
Entdeckt 02.05.2024
Zuletzt gesehen vor 160 Stunden

Beschreibung:
Für unsere Hausgemeinschaft 55+ (kurz: HG 55+) in der Siedlung Hönggerberg suchen wir eine alleinstehende Person ab 55 Jahren, die selbstbestimmt und gemeinschaftsorientiert wohnen möchte. Als Bewerber:in bringen Sie die Bereitschaft mit, sich für die Hausgemeinschaft zu engagieren und etwas zur Gemeinschaft beizutragen. Die 1-Zimmer-Wohnung im 1 Stock mit Lift hat einen zeitgemässen Grundriss/Ausbaustandard und einen grosszügigen Balkon mit Blick über Zürich. Im Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich ein Gemeinschaftsraum der durch die Mitglieder selbst verwaltet wird.  Die Siedlung ist gut ans öffentliche Verkehrsnetz angebunden (Bus Nr. 38 und Tram Nr. 13). Ein attraktives Naherholungsgebiet mit schönen Spazierwegen befindet sich in unmittelbarer Nähe. Es dürfen maximal 2 Wohnungskatzen gehalten werden. Hundehaltung ist nicht erlaubt.  Die Fotos zeigen eine ähnliche Wohnung in dieser Siedlung mit demselben Ausbaustandard. Grundriss Facts Adresse Am Börtli 68049 Zürich Kreis 10 Nettomiete CHF 590 Bruttomiete CHF 719 Zimmer 1 Fläche 30.8m2 Stockwerk EG Kapitalanteil CHF 1500 Mindestbelegung 1 Mietbedingungen Einzug per 16.07.2024 Ausstattung der Wohnung BalkonDuscheLift/Aufzug Angebote der Siedlung Kein Lift 2 Gemeinschafts­räume 3 Ateliers Mobility-Standort Ladestationen für Elektroautos Basketballplatz Spielwiese Bocciabahn Jetzt bewerben Entdecken Sie unsere Siedlung Hönggerberg Mehr erfahren Bitte beachten Da wir sehr viele Anfragen erhalten, können Sie sich ausschliesslich online bewerben. Wenn Sie zur Wohnungsbesichtigung eingeladen sind, erhalten Sie eine direkte Ansprechperson. Vorher können wir keine telefonischen Anfragen beantworten – ein Anruf erhöht Ihre Chance nicht. Häufige Fragen zur Vermietung Wie vermietet die ABZ ihre freien Wohnungen? Freie Wohnungen schreiben wir nur auf unserer Website aus. Wer die Wohnungsinserate abonniert, erhält eine E-Mail, sobald eine freie Wohnung ausgeschrieben wird. Freie Wohnungen bleiben mindestens 24 Stunden auf unserer Website ausgeschrieben. Hier können Sie sich auf die Wohnung bewerben: Wenn Sie beim Inserat den Link «Jetzt bewerben» anklicken, kommen Sie zu unserem elektronischen Fragebogen. Füllen Sie ihn aus. Aus den oft sehr zahlreichen Bewerbungen werden per Zufallsgenerator 15 Personen ausgewählt, die an die Wohnungsbesichtigung eingeladen werden. Jetzt beantworten wir auch gerne Ihre Fragen: Mit der Einladung zur Besichtigung erhalten Sie eine Ansprechperson. Wenn Sie an die Besichtigung kommen, können Sie sich mit einem ausführlichen elektronischem Fragebogen auf die Wohnung bewerben. Hier werden Dokumente wie Lohnausweis, Steuererklärung und Betreibungsregisterauszug als PDF verlangt – halten Sie diese bereit. Von allen Bewerbungen wählt die ABZ anhand der Vermietungsrichtlinien die passenden neuen Mieter/innen aus. Wie komme ich zu einer Wohnung in der ABZ? Newsletter mit Wohnungsinseraten abonnieren.Ein passendes Inserat öffnen, auf «jetzt bewerben» klicken, Bewerbung ausfüllen. Mit etwas Glück werden Sie zur Besichtigung eingeladen. Sie erhalten eine E-Mail mit weiteren Infos und eine Ansprechperson. Ein Telefonanruf oder eine E-Mail an uns bringt nichts, diese Zeit können Sie und wir besser nutzen. Die besten Chancen haben Sie bei Neubauten: Schauen Sie sich unsere Bauprojekte an und bewerben Sie sich, sobald die Wohnungen hier auf dieser Seite ausgeschrieben sind. Auch darauf wird Sie unser Newsletter hinweisen. Wieso vermietet die ABZ viele Wohnungen nur befristet? Wenn eine Siedlung bald erneuert wird, so vermieten wir freie Wohnungen dort nur noch befristet. Wenn wir alte Wohnungen sanieren oder durch Neubauten ersetzen, brauchen unsere Mitglieder eine Ausweichwohnung. Darum vermieten wir auch gewisse Wohnungen in anderen Siedlungen befristet. So können wir sicherstellen, dass diese Wohnungen frei sind, wenn sie gebraucht werden. Wer befristet in einer ABZ-Wohnung wohnt, wird nicht ABZ-Mitglied und hat keinen Anspruch auf eine Anschlusslösung nach Ende des befristeten Mietvertrags. Alle Fragen


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